Die Abfallentsorgung vor den Wertstoffhöfen ist untersagt!

Zur Information!

Wer vorsätzlich unerlaubt Abfälle entsorgt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 500,00 EUR rechnen.

Die Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald verzeichnet in zunehmendem Maße illegale Müllverkippungen vor den Toren der Wertstoffhöfe. Immer wieder werden auch Abfälle entsorgt, die auf dem Wertstoffhof kostenfrei angenommen werden (z.B. Elektroschrott, Grünschnitt, etc.).

Die Mitarbeiter der VEVG mbH, des Landkreises, der Ordnungsämter sowie die Polizei werden ab sofort regelmäßige Kontrollen der Wertstoffhöfe außerhalb der Öffnungszeiten sicherstellen und auf derartige Umweltsünder achten!

Jedes Abstellen von Abfällen vor den Wertstoffhöfen wird zur Anzeige gebracht!

Das Abstellen von Abfällen vor den Wertstoffhöfen stellt eine vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat dar,die ein Bußgeld von mindestens 500,00 EUR bzw. eine Strafverfolgung nach sich ziehen kann.

Die Wertstoffhöfe in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Zurück