Entsorgung von Glühbirnen, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren
Herkömmliche Glühlampen gehören in den Restmüll. Kompakte (KLL) und stabförmige Leuchtstofflampen (Energiesparlampen) enthalten Quecksilber. Deshalb gehören diese Lampen, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder den Glascontainer, sondern sind bei einer geeigneten Sammelstelle für Altgeräte abzugeben. Nur dann kann Quecksilber getrennt erfasst und das Lampenglas verwertet werden. Die Rückgabe ist für Sie als Privatperson kostenlos.
Sammelstellen für diese Lampen finden sich auf folgende Wertstoffhöfe:
Wertstoffhof Zinnwoitz, Neppermin, Wolgast, Anklam, Ducherow, Kemnitz, Helmshagen und Gützkow.
Die Öffnungszeiten und Anfahrt erfahren Sie unter www.veo-karlsburg.de
Was ist zu tun, wenn eine Kompaktleuchtstofflampe (KLL) besser bekannt als Energiesparlampen zerbricht?
Falls eine KLL zerbricht, kann Quecksilber in die Raumluft gelangen. Da der Quecksilbergehalt der Raumluft direkt nach dem Zerbrechen der KLL am höchsten ist, sollten Sie bei Lampenbruch sofort die Fenster zum Lüften öffnen. Alle Personen und Haustiere verlassen anschließend für ca. 15 Minuten den Raum. Heizung und Klimaanlage schalten Sie am besten ab. Dadurch reduziert sich die Luftbelastung erheblich. Alle weiteren Reinigungs- und Aufräumarbeiten führen Sie auch mit offenem Fenster durch, damit der Quecksilbergehalt in der Luft weiter sinkt.