Hinweise zur mobilen Schadstoffsammlung
Alle Termine der mobilen Schadstoffsammlung im 2. Halbjahr finden Sie hier, sortiert nach dem jeweiligen Entsorgungsbereich.
Als Schadstoffe (Sonderabfälle) werden alle Stoffe bezeichnet, die wegen ihrer umweltschädigenden Zusammensetzung nicht ohne besondere Behandlung entsorgt werden können. Diese gibt es nicht nur in Industrie- und Gewerbebetrieben, sondern sie fallen auch in jedem Haushalt an. Gelangen diese Gifte unkontrolliert in den Hausmüll, werden unüberlegt weggespült oder weggeworfen, können sie Boden, Wasser sowie Luft verunreinigen und lebende Organismen auf Dauer schädigen, indem sie angereichert in Lebensmittel, Trinkwasser oder Luft zurückkehren.
Die Entsorgungstermine sind im Abfallkalender 2017 oder im Onlineabfallkalender unter www.vevg-karlsburg.de veröffentlicht.
Die Annahme von Schadstoffen erfolgt in haushaltsüblichen Mengen (bis maximal 20 kg bzw. 30 l) unentgeltlich.
Die Schadstoffe können nur in geschlossenen Behältern und möglichst in Originalverpackung abgegeben werden. Niemals Schadstoffe vermischen oder unbeaufsichtigt am Straßenrand stehen lassen.
Angenommen werden: u.a. Spraydosen Autosprühlack, Körperpflegemittel Lederspray, Lösungsmittel, Lösungsmittelverdünner, Frostschutzmittel, Kühlflüssigkeit, Bremsflüssigkeit, verunreinigte Altöle, Leinöl, Fleckenwasser, Reinigungsmittel, Petroleum, Holzschutzmittel, Altlacke, Altfarben, Druckfarbenreste, Spachtelmassen, Uhu, PKW Batterien und Motorradbatterien, Taschenlampenbatterien, Monozellen, Quecksilberbatterien Lithiumbatterienaus Filmkameras, Fotoapparaten, Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel,nicht verbrauchte oder überlagerte Altmedikamente, Gold- und Silberputzmittel, Fotochemikalien aus privaten Hobbylaboratorien z. B. Fixierbäder, Entwickler und Thermometer.
Schadstoffe aus Gewerbe, Schulen und sonstigen Einrichtungen werden nicht mitgenommen!