Was gehört wohin? - Elektro- und Elektronikaltgeräte
Zu den Elektroaltgeräten gehören folgende Gerätegruppen:
Haushaltsgroßgeräte, wie z. B.
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Waschmaschinen, Wäschetrockner
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Geschirrspüler
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Herde und Backöfen
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Elektrische Koch- und Heizplatten
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Mikrowellengeräte
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Elektrische Heizgeräte und Heizkörper
Kühlgeräte, wie z. B.
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Kühlschränke
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Gefriergeräte
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Elektrische Ventilatoren
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Belüftungs-, Entlüftungs- und Klimageräte
IT-Geräte und Unterhaltungselektronik, wie z. B.
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PC, Laptop, Notebook (einschließlich Prozessor, Bildschirm, Maus und Tastatur)
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Drucker, Kopiergeräte · Taschenrechner
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Elektrische Schreibmaschinen
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Telefone, Handys
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Anrufbeantworter
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Radio- und Fernsehgeräte
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DVD-Spieler/Recorder, Videorekorder und -kameras
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Stereoanlagen, Audioverstärker
Haushaltskleingeräte, wie z. B.
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Föhne, Lockenstäbe, Rasierapparate, elektrische Zahnbürsten
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Mixer, Toaster, Kaffeemaschinen, Wasserkocher
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Bügeleisen, Mangeln
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Elektrische Messer
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Digitaluhren und -wecker
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Digitalwaagen
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Staubsauger, Teppichkehrmaschinen
Elektrische und elektronische Werkzeuge, wie z. B.
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Rasenmäher
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Bohrmaschinen
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Nähmaschinen
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Schraub-, Schweiß- und Lötwerkzeuge
Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, wie z. B.
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Elektrische Eisenbahnen
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Gameboys, Videospiele, Walkmen
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Sportgeräte mit elektronischen Bauteilen
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Geldspielautomaten
Beleuchtungskörper, wie z. B.
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Gasentladungslampen
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Energiesparlampen, ausgenommen sind Wohnraumleuchten und Glühbirnen
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Leuchtstoffröhren
Überwachungs- und Kontrollinstrumente, wie z. B.
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Rauchmelder
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Heizregler, Thermostate
So genannte Elektrokleingeräte dürfen nicht in die graue Hausmülltonne geworfen werden, sondern müssen getrennt entsorgt und einer Wiederverwertung zugeführt werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldstrafe.
Die Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Ostvorpommern mbH nimmt Ihre alten und defekten Elektroaltgeräte entgegen. Auf alle Wertstoffhöfe des Landkreises stehen Behälter für diese Abfälle bereit. Die Entsorgung ist kostenlos. Informationen zu den Öffnungszeiten und Anfahrt der Wertstoffhöfe erhalten Sie unter www.veo-karlsburg.de.
Sinn des Gesetzes ist es, dass Schadstoffe nicht freigesetzt werden. Die meisten Elektrogeräte enthalten umweltschädliche Substanzen, wie zum Beispiel Blei und Cadmium. Werden diese Geräte einfach in den Hausmüll geworfen, so besteht die Gefahr, dass diese Schadstoffe unkontrolliert zur Umweltzerstörung beitragen. Daher ist es wichtig, auch Elektrokleingeräte getrennt zu entsorgen, damit sie anschließend fachgerecht demontiert und schadstoffspezifisch neutralisiert werden können. Alte und defekte Elektrokleingeräte enthalten auch oftmals Wertstoffe, die wieder verwertet werden können. Daher wäre es Verschwendung, diese Bauteile bzw. Stoffe nicht mehr zu nutzen oder dem Recycling zuzuführen.