Die Abfallentsorgung vor den Wertstoffhöfen ist untersagt!
Das Abstellen von Abfällen vor den Wertstoffhöfen stellt eine vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat dar,die ein Bußgeld von mindestens 500,00 EUR bzw. eine Strafverfolgung nach sich ziehen kann.
Weiterlesen … Die Abfallentsorgung vor den Wertstoffhöfen ist untersagt!