Farben und Lacke
Wie entsorgen Sie Farben, Lacke, Pinsel und Co richtig?
Viele Farben und Lacke, die in den Baumärkten oder anderen Verkaufseinrichtungen erhältlich sind, gehören nicht mehr in den Sondermüll, sondern können zum Teil unbedenklich über den Hausmüll entsorgt werden, wenn ein paar Regeln beachtet werden.
Wann geben Sie Rest von Farben und Lacke bei der Schadstoff-Sammelstelle ab?
- Alle flüssigen Farb- und Lackreste und lösemittelhaltige flüssige Lacke gehören nicht in die Hausmüllbehälter, sondern sind in der jeweiligen Schadstoffannahmestelle bzw. am Schadstoffmobil des Landkreises abzugeben.
Wann können Sie Reste von Farben und Lacke über die Restmülltonne entsorgen?
- Eingetrocknete Produkte, die den Blauen Engel tragen und lösemittelfrei oder wasserbasiert sind. Diese Reste in Farbeimern und Lackdosen müssen komplett eingetrocknet sein. Also sollte man sie eine zeitlang offen lagern, damit die Lösemittel, das ist heute in der Hauptsache Wasser, sich verflüchtigen können und die Farbe eintrocknet. Danach kann man sie gefahrlos in den Hausmüll geben.
Wohin mit leeren Behältern von Farben und Lacken und Pinsel, Rollen und Co.?
- Leere Lackdosen und leere Farbeimer mit dem Grünen Punkt des Dualen Systems können über die gelbe Tonne oder den gelben Sack entsorgt werden.
- Pinsel und Rollen gehören in die Restmülltonne, nachdem die Farbe eingetrocknet ist.
Richtig entsorgen - Schadstoffsammlung, Restmüll oder Gelber Sack
- vollständig eingetrocknete, lösungsmittelfreie oder wasserbasierte Farb- und Lackreste
- Pinsel und Rollen mit eingetrockneten Farb- und Lackresten
- vollständig leere Farb- und Lackbehälter mit dem Grünen Punkt
- flüssige und lösungsmittelhaltige Farb- und Lackreste
- Lösungsmittelreste
Kostenlose Annahme auf den Wertstoffhöfen:
- Wertstoffhof Anklam (OVP)
- Wertstoffhof Greifswald Eckhardsberg (UHGW)
- oder im Zuge der jährlichen Mobilen Schadstoffsammlung
Bitte beachten:
Schadstoffe nach § 11 Abs. 16 der geltenden Abfallwirtschaftsatzung, die eine Gebindegröße von 20 kg bzw. 30 l nicht überschreiten, sind getrennt nach Abfallarten möglichst in Originalverpackung bzw. Originalbezeichnung oder ggf. soweit notwendig, in besonders dafür vorgesehenen Behältern dem Landkreis durch Übergabe zu überlassen.
Schadstoffe/Problemabfälle dürfen nicht unbeaufsichtigt an den Stellplätzen des Schadstoffmobils abgestellt werden, um eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auszuschließen. Es könnten Ihre Kinder oder Enkel sein, die diesen Spielplatz entdecken.