Elektro- und Elektronikaltgeräte
Was sind Elektro- und Elektronikaltgeräte?
Zu den Elektroaltgeräten gehören alle Geräte, die mit einem Stecker versehen sind oder batteriebetrieben laufen und zu einer der folgenden Gerätegruppen gehören.
Gerätegruppen mit Beispielen (keine vollständige Auflistung)
IT-Geräte/Unterhaltungselektronik
- PC, Laptop, Notebook (einschließlich Prozessor, Bildschirm, Maus und Tastatur)
- Drucker, Kopiergeräte · Taschenrechner
- Elektrische Schreibmaschinen
- Telefone, Handys
- Anrufbeantworter
- Radio- und Fernsehgeräte
- DVD-Spieler/Recorder, Videorekorder und -kameras
- Stereoanlagen, Audioverstärker
Haushaltskleingeräte
- Föhne, Lockenstäbe, Rasierapparate, elektrische Zahnbürsten
- Mixer, Toaster, Kaffeemaschinen, Wasserkocher
- Bügeleisen, Mangeln
- Elektrische Messer
- Digitaluhren und -wecker
- Digitalwaagen
- Staubsauger, Teppichkehrmaschinen
Haushaltsgroßgeräte
- Waschmaschinen, Wäschetrockner
- Geschirrspüler
- Herde und Backöfen
- Elektrische Koch- und Heizplatten
- Mikrowellengeräte
- Elektrische Heizgeräte und Heizkörper
Kühlgeräte
- Kühlschränke
- Gefriergeräte
- Elektrische Ventilatoren
- Belüftungs-, Entlüftungs- und Klimageräte
Elektrische/elektronische Werkzeuge
- Rasenmäher
- Bohrmaschinen
- Nähmaschinen
- Schraub-, Schweiß- und Lötwerkzeuge
Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte
- Elektrische Eisenbahnen
- Gameboys, Videospiele, Walkmen
- Sportgeräte mit elektronischen Bauteilen
- Geldspielautomaten
Beleuchtungskörper
- Gasentladungslampen
- Energiesparlampen, ausgenommen sind Wohnraumleuchten und Glühbirnen
- Leuchtstoffröhren
Überwachungs- und Kontrollinstrumente
- Rauchmelder
- Heizregler, Thermostate
Wohin mit den Elektro- und Elektronikaltgeräten?
- Rücknahme der Geräte durch den Händler
- Sperrige oder große Elektroaltgeräte werden wie bisher kostenlos im Rahmen des Sperrmüllservices abgeholt, außer im Entsorgungsbereich Uecker-Randow.
- Entsorgungsbereich Uecker-Randow: Hier erfolgt die kostenlose Entsorgung von Haushaltskühlgeräten wie bisher. Kühlgeräte werden nicht bei der regelmäßigen Sperrmüllabfuhr mitgenommen. Verwenden Sie die beim Standort Pasewalk angegebene Telefonnr./Faxnr. zur Anmeldung der Geräte. Diese Regelung gilt auch für Kleingewerbebetriebe.
Kostenlose Annahme auf den Wertstoffhöfen:
- Wertstoffhof Anklam (OVP)
- Wertstoffhof Ducherow (OVP)
- Wertstoffhof Gützkow (OVP)
- Wertstoffhof Helmshagen (OVP)
- Wertstoffhof Kemnitz (OVP)
- Wertstoffhof Neppermin (OVP)
- Wertstoffhof Wolgast (OVP)
- Wertstoffhof Zinnowitz (OVP)
- Wertstoffhof Loitz (JTPL)
- Wertstoffhof Greifswald Eckhardsberg (UHGW)
- Wertstoffhof Löcknitz (UER)
- Wertstoffhof Pasewalk (UER)
- Wertstoffhof Strasburg (UER)
- Wertstoffhof Torgelow (UER)
- Wertstoffhof Ueckermünde (UER)
Was sagt das Gesetz?
- Seit dem 24. März 2006 dürfen so genannte Elektrokleingeräte nicht mehr über die graue Hausmülltonne entsorgt werden, sondern müssen einer Wiederverwertung zugeführt werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldstrafe. Die VEVG nimmt Ihre alten und defekten Elektroaltgeräte entgegen.
- Sinn des neuen Gesetzes ist es, dass Schadstoffe nicht freigesetzt werden. Die meisten Elektrogeräte enthalten umweltschädliche Substanzen, wie zum Beispiel Blei und Cadmium. Werden diese Geräte einfach in den Hausmüll geworfen, so besteht die Gefahr, dass diese Schadstoffe unkontrolliert zur Umweltzerstörung beitragen. Daher ist es wichtig, auch Elektrokleingeräte getrennt zu entsorgen, damit sie anschließend fachgerecht demontiert und schadstoffspezifisch neutralisiert werden können.