Elektro- und Elektronikaltgeräte

Was sind Elektro- und Elektronikaltgeräte?

Informationsbild zu Elektro- und Elektronikaltgeräten

Zu den Elektroaltgeräten gehören alle Geräte, die mit einem Stecker versehen sind oder batteriebetrieben laufen und zu einer der folgenden Gerätegruppen gehören.

Gerätegruppen mit Beispielen (keine vollständige Auflistung)

IT-Geräte/Unterhaltungselektronik

  • PC, Laptop, Notebook (einschließlich Prozessor, Bildschirm, Maus und Tastatur)
  • Drucker, Kopiergeräte · Taschenrechner
  • Elektrische Schreibmaschinen
  • Telefone, Handys
  • Anrufbeantworter
  • Radio- und Fernsehgeräte
  • DVD-Spieler/Recorder, Videorekorder und -kameras
  • Stereoanlagen, Audioverstärker

Haushaltskleingeräte

  • Föhne, Lockenstäbe, Rasierapparate, elektrische Zahnbürsten
  • Mixer, Toaster, Kaffeemaschinen, Wasserkocher
  • Bügeleisen, Mangeln
  • Elektrische Messer
  • Digitaluhren und -wecker
  • Digitalwaagen
  • Staubsauger, Teppichkehrmaschinen

Haushaltsgroßgeräte

  • Waschmaschinen, Wäschetrockner
  • Geschirrspüler
  • Herde und Backöfen
  • Elektrische Koch- und Heizplatten
  • Mikrowellengeräte
  • Elektrische Heizgeräte und Heizkörper

Kühlgeräte

  • Kühlschränke
  • Gefriergeräte
  • Elektrische Ventilatoren
  • Belüftungs-, Entlüftungs- und Klimageräte

Elektrische/elektronische Werkzeuge

  • Rasenmäher
  • Bohrmaschinen
  • Nähmaschinen
  • Schraub-, Schweiß- und Lötwerkzeuge

Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte

  • Elektrische Eisenbahnen
  • Gameboys, Videospiele, Walkmen
  • Sportgeräte mit elektronischen Bauteilen
  • Geldspielautomaten

Beleuchtungskörper

  • Gasentladungslampen
  • Energiesparlampen, ausgenommen sind Wohnraumleuchten und Glühbirnen
  • Leuchtstoffröhren

Überwachungs- und Kontrollinstrumente

  • Rauchmelder
  • Heizregler, Thermostate

Wohin mit den Elektro- und Elektronikaltgeräten?

  • Rücknahme der Geräte durch den Händler
  • Sperrige oder große Elektroaltgeräte werden wie bisher kostenlos im Rahmen des Sperrmüllservices abgeholt, außer im Entsorgungsbereich Uecker-Randow.
  • Entsorgungsbereich Uecker-Randow: Hier erfolgt die kostenlose Entsorgung von Haushaltskühlgeräten wie bisher. Kühlgeräte werden nicht bei der regelmäßigen Sperrmüllabfuhr mitgenommen. Verwenden Sie die beim Standort Pasewalk angegebene Telefonnr./Faxnr. zur Anmeldung der Geräte. Diese Regelung gilt auch für Kleingewerbebetriebe.

Was sagt das Gesetz?

  • Seit dem 24. März 2006 dürfen so genannte Elektrokleingeräte nicht mehr über die graue Hausmülltonne entsorgt werden, sondern müssen einer Wiederverwertung zugeführt werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldstrafe. Die VEVG nimmt Ihre alten und defekten Elektroaltgeräte entgegen.

  • Sinn des neuen Gesetzes ist es, dass Schadstoffe nicht freigesetzt werden. Die meisten Elektrogeräte enthalten umweltschädliche Substanzen, wie zum Beispiel Blei und Cadmium. Werden diese Geräte einfach in den Hausmüll geworfen, so besteht die Gefahr, dass diese Schadstoffe unkontrolliert zur Umweltzerstörung beitragen. Daher ist es wichtig, auch Elektrokleingeräte getrennt zu entsorgen, damit sie anschließend fachgerecht demontiert und schadstoffspezifisch neutralisiert werden können.